Konfliktlösung in Gemeinden unter muslimischer Herrschaft im mittelalterlichen Europa
Résumé
Muslimische Gemeinden entstanden im europäischen Mittelalter in Folge einer dauerhaften
muslimischen Herrschaft, zunächst innerhalb der Führungsschicht, dann durch allmähliche
Konversion autochthoner Bevölkerungskreise. Formen institutionalisierter Konfliktlösung
stehen mit der Entwicklung des islamischen Juristenrechts und seiner Definition einer
regulären Kadi-Gerichtsbarkeit sowie der Schlichtung (taḥkīm) in Verbindung. Der Kadi galt als
vom Herrscher mit der Gerichtsbarkeit im Allgemeinen betraut, andere Richterämter (ḥākim,
pl. ḥukkām) besaßen polizeiliche oder untersuchungsrichterliche Entscheidungsbefugnisse. Für
islamische Territorien auf europäischem Boden sind Quellen- und Forschungslage sehr unterschiedlich.
Der Eintrag behandelt die Gerichtsbarkeit im muslimischen Teil der Iberischen
Halbinsel, al-Andalus, (711-1492) und im weniger gut dokumentierten Sizilien (827-1086),
wohingegen für das islamische Malta (870–1090) keine Quellen zur Rechtsgeschichte erhalten
sind.
Origine :
Fichiers produits par l'(les) auteur(s)
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